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Dieses Thema hat 1 Antworten und wurde 225 mal aufgerufen
Moderator Offline
Beiträge: 22
21.05.2008 11:47
Wann dürfen Privatpersonen Aufmärsche der Neonazi notfalls mit Gewalt verhindern?
antworten
Wann dürfen Privatpersonen Aufmärsche der Neonazi in deinem Land notfalls mit Gewalt verhindern? So viel ich weiss, ist das Hauptziel der Antifa-Bewegung, Aufmärsche der Neonazi zu stoppen – offenbar notfalls mit Gewalt:http://www.antifa.at/ http://www.antifa.ch/ http://www.antifa.de/cms/ Dürfen Privatpersonen Aufmärsche der Neonazi notfalls mit Gewalt verhindern? Wo sind die gesetzlichen Grenzen für solche Eingriffe bzw. Übergriffe?
Frieder Offline
Beiträge: 1
26.12.2008 14:00
RE: Wann dürfen Privatpersonen Aufmärsche der Neonazi notfalls mit Gewalt verhindern?
antworten
Solche Aufmärsche dürfen nur gewaltfrei gestoppt werden - z. B. durch Sitzblockade - und nur, wenn sie gerichtsverwertbare undemokratische, völkerverhetzende und unmenschliche Forderungen verbreiten. Leider zeigt die Realität, dass auch die Polizei den gewaltfreien Umgang mit friedlichen DemonstrantInnen erst lernen muss.
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