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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 225 mal aufgerufen
 Demokratie und Gewaltlosigkeit
Moderator Offline


Beiträge: 22

21.05.2008 11:47
Wann dürfen Privatpersonen Aufmärsche der Neonazi notfalls mit Gewalt verhindern? antworten
Wann dürfen Privatpersonen Aufmärsche der Neonazi in deinem Land notfalls mit Gewalt verhindern?

So viel ich weiss, ist das Hauptziel der Antifa-Bewegung, Aufmärsche der Neonazi zu stoppen – offenbar notfalls mit Gewalt:
http://www.antifa.at/
http://www.antifa.ch/
http://www.antifa.de/cms/

Dürfen Privatpersonen Aufmärsche der Neonazi notfalls mit Gewalt verhindern?
Wo sind die gesetzlichen Grenzen für solche Eingriffe bzw. Übergriffe?
Frieder Offline


Beiträge: 1

26.12.2008 14:00
RE: Wann dürfen Privatpersonen Aufmärsche der Neonazi notfalls mit Gewalt verhindern? antworten

Solche Aufmärsche dürfen nur gewaltfrei gestoppt werden - z. B. durch Sitzblockade - und nur, wenn sie gerichtsverwertbare undemokratische, völkerverhetzende und unmenschliche Forderungen verbreiten. Leider zeigt die Realität, dass auch die Polizei den gewaltfreien Umgang mit friedlichen DemonstrantInnen erst lernen muss.

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